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Erklärung zur Barrierefreiheit

Wir sind bemüht, unsere Website im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und der Verordnung über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – BFSGV) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für unseren Internetauftritt www.lutherhaus-eisenach.com. Hierbei handelt es sich um ein Informationsportal mit museumspädagogischem Schwerpunkt. Wir bieten Informationen und Angebote für Besucher, Schulen und Institutionen in der Europäischen Union an.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist mit den Anforderungen der §§ 3 bis 4 BFSG in Verbindung mit Anlage 1 zur BFSGV vollständig vereinbar (Konformitätslevel WCAG 2.1, Level AA). Hierzu haben wir einen Test mit dem Online-Tool WAVE durchgeführt und die hierbei ermittelten Einschränkungen der Barrierefreiheit behoben.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 01. Juli 2025 erstellt.

Feedback und Kontaktangaben

Zur Mitteilung von Anregungen oder Kommentaren zur Barrierefreiheit unseres Angebots wenden Sie sich bitte an:

Marktüberwachungsbehörde

Die Länder errichten derzeit eine gemeinsame Stelle zur Wahrnehmung der Aufgaben des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes. Bis zur formalen Einrichtung richten Sie Ihre Anfragen bitte an:

MLBF (in Errichtung)
c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
Postfach 39 11 55
39135 Magdeburg
Telefon: 0391-5676970
E-Mail: mlbf@ms.sachsen-anhalt.de